Die zunehmende Verlagerung medizinischer Leistungen in den Wahlarztbereich stellt viele Menschen vor finanzielle Hürden. Patient*innen müssen Honorare vorstrecken und erhalten von der Krankenkasse nur einen kleinen Teil rückerstattet. Allein im Vorjahr wurden bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Honorare in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zur Rückerstattung eingereicht.
Für Korinna Schumann ist klar, dass die entstandenen Schieflagen der vergangenen Jahre repariert werden müssen, um eine gute und rasche Versorgung für alle zu garantieren. Eine regulierte Honorargestaltung in Kombination mit klarer Transparenz könnte helfen, unverhältnismäßig hohe Preise zu verhindern, Vertrauen zu stärken und das öffentliche Gesundheitssystem nachhaltig abzusichern. „Unser Ziel ist ein System, das für Patientinnen und Patienten fair und planbar bleibt und gleichzeitig die öffentliche Versorgung stärkt“, so die Gesundheitsministerin.
Patient*innen erfahren oft erst mit Erhalt der Rechnung, welche Kosten tatsächlich anfallen. Das soll sich ändern. Für Schumann ist klar, dass Patient*innen vorab wissen müssen, in welcher verbindlichen Preisspanne sich eine Behandlung bewegt. Und diese Informationen müssen klar veröffentlicht und nachvollziehbar sein. „Transparenz ist ein Patientenrecht“, unterstreicht Schumann. Transparenz bedeutet für sie neben der Veröffentlichung von Preisen eine klare Kommunikation über die erwarteten Eigenanteile, die Möglichkeit, Kostenvoranschläge einzuholen, und die Vergleichbarkeit von Leistungen. Patient*innen sollen keine finanziellen Überraschungen fürchten müssen.
Anders als in Ländern wie z.B. Deutschland gibt es in Österreich keine verbindlichen Honorarobergrenzen für Wahlärzt*innen. Jede Privatordination kann ihre Honorare eigenständig festlegen, was in manchen Fällen zu völlig überschießenden Preisen beiträgt. Deshalb ist für Schumann die Einführung eines bundeseinheitlichen Honorarkatalogs vorstellbar, der sich an den Kassentarifen orientieren soll, Multiplikationsfaktoren zulässt und klare Obergrenzen definiert. Ziel ist ein ausgewogenes System, in dem Qualität, Verfügbarkeit und finanzielle Fairness miteinander in Einklang stehen. „Entscheidend ist, Preisentwicklungen transparent zu machen und gleichzeitig Grenzen einzuziehen. Denn eines muss gelten: Gesundheit darf kein Luxusgut sein“, fasst Schumann zusammen.
Unser Gesundheitssprecher Rudolf Silvan unterstützt den Vorstoß der Gesundheitsministerin. Er betont: „Das ist kein Angriff auf Ärztinnen und Ärzte, es ist einer von vielen notwendigen Schritten im Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldes sein!“ Gerade in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge sei es notwendig, geordnete Verhältnismäßigkeiten zu wahren. „Wir müssen sowohl das öffentliche System stärken als auch Fehlentwicklungen im privaten Bereich korrigieren. Für einen Pakt gegen die Zwei-Klassen-Medizin braucht es alle“, so Silvan.