

Die Vorschläge der Expertenkommission im Finanzministerium gegen Steuerbetrug fußen zum Teil auf Empfehlungen des Rechnungshofs und sind teilweise bereits im Regierungsprogramm verankert. Insgesamt sind bis 2029 Mehreinnahmen von mehr als 1,4 Mrd. Euro zusätzlich durch Betrugsbekämpfung vorgesehen. „Diese Einnahmen sind wichtig, um den Sozialstaat zu finanzieren“, betont Finanzminister Markus Marterbauer, der die Kommission einberufen hat.
Eine konkrete Maßnahme ist Begrenzung der Bargeldannahme in Finanzämtern auf 10.000 Euro – analog zu den Regelungen bei Banken. Damit soll Schwarzgeld bekämpft und Geldwäsche unterbunden werden. Vorgesehen sind außerdem Einsichtsrechte ins Kontenregister bei Ermittlungen gegen Scheinunternehmen. Und bei Luxusimmobilien soll durch die Abschaffung des Vorsteuerabzugs verhindert werden, dass vermögende Menschen über Firmenkonstrukte die Baukosten für ihre Privatimmobilien um 20 Prozent reduzieren können.