Schulen bekommen bei der Sprachförderung von außerordentlichen Schüler*innen ab dem kommenden Schuljahr mehr Wahlmöglichkeiten. Neben dem bestehenden Modell können Schulen künftig alternative und autonome Förderkonzepte für ihren Standort vorlegen. Die Sprachtestung MIKA-D soll weiterentwickelt werden, um den bürokratischen Aufwand für Schulen zu verringern und mehr Zeit für das Deutschlernen zu lassen.
Zudem soll der Aufstieg von außerordentlichen Schüler*innen erleichtert werden. Dazu wird eine Aufstiegsklausel für das MIKA-D Ergebnis „mangelhaft“ eingeführt, um den Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe zu ermöglichen. „Dadurch verhindert man Laufbahnverluste, Demotivation der Kinder und das Problem, dass zu alte Kinder in der Klasse sitzen“, betont dazu Staatssekretärin Michaela Schmidt.
Die Neuerungen sollen laufend wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.
Unser Bildungssprecher Heinrich Himmer begrüßt die neuen Regelungen für die Deutschförderung: „Bisher haben Schulen das starre und in vielen Fällen wenig sinnvolle Konzept der Deutschförderklassen und -kurse von oben aufgedrückt bekommen. In Zukunft können sie selbst entscheiden, wie die Deutschförderung für die Kinder an ihrem Standort am besten funktioniert. Das öffnet die Tür für integrative Modelle, in denen außerordentliche Schüler*innen verstärkt gemeinsam mit ordentlichen Schüler*innen unterrichtet werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass alle unsere Kinder die beste Bildung bekommen.“
Mit der Weiterentwicklung werden langjährige Forderungen von uns umgesetzt: „Die Wissenschaft sagt uns ganz klar, dass der Zweitspracherwerb am besten funktioniert, wenn viel Kontakt mit Erstsprachlern besteht. Zudem zeigen alle Untersuchungen, dass das Wiederholen einer Klasse sogar zu schlechteren Schulerfolgen führt. Die jeweiligen Schulleitungen und Lehrkräfte wissen darüber hinaus am besten, welches konkrete Fördermodell am besten zu den Kindern und zum Standort passt“, so Himmer.