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Sozialhilfe NEU bringt soziale Sicherheit, klare Regeln und echte Chancen

23.10.2026

Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform der Sozialhilfe geeinigt. SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann sorgt dafür, dass soziale Sicherheit, faire Chancen und die Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt stehen. „Wir schaffen eine Sozialhilfe, die Menschen schützt, wenn sie sie brauchen, die von jenen, die arbeiten können, klare Verbindlichkeit bei Integration und Arbeit einfordert, und zugleich bessere Chancen für den Weg zurück in ein selbstständiges Leben eröffnet“, so Schumann.

Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform der Sozialhilfe geeinigt. SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann sorgt dafür, dass soziale Sicherheit, faire Chancen und die Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt stehen. „Wir schaffen eine Sozialhilfe, die Menschen schützt, wenn sie sie brauchen, die von jenen, die arbeiten können, klare Verbindlichkeit bei Integration und Arbeit einfordert, und zugleich bessere Chancen für den Weg zurück in ein selbstständiges Leben eröffnet“, so Schumann.

Die Sozialhilfe ist das letzte Sicherheitsnetz unseres Sozialstaats. Sie muss Menschen in schwierigen Lebenssituationen schützen und ihnen gleichzeitig neue Perspektiven eröffnen. Genau hier setzt die Sozialhilfe NEU an. Mit der Reform werden einheitlichere Standards für ganz Österreich geschaffen. Klare Regeln sorgen für mehr Gerechtigkeit und Verlässlichkeit, während die Bundesländer weiterhin auf unterschiedliche Lebenssituationen eingehen können. „Sozialhilfe ist kein Almosen, sie ist das letzte Sicherheitsnetz. Dieses Netz muss halten, wenn Menschen in Not geraten“, betont SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann.

Verlässliche Absicherung für Menschen, die nicht arbeiten können

Für die SPÖ ist klar: Wer Hilfe braucht, muss sich auf den Sozialstaat verlassen können. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen ihres Alters oder aufgrund von Betreuungspflichten nicht arbeiten können, werden künftig mit einem einheitlichen Fixbetrag abgesichert. Dieser entspricht dem Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz und liegt 2026 bei 1.230 Euro monatlich. Die Bundesländer dürfen diesen Betrag künftig nicht unterschreiten.

Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende

Besonders für Menschen mit Behinderungen bringt die Reform konkrete Verbesserungen. So wird der Vermögensfreibetrag verdoppelt, therapeutische Taschengelder werden nicht mehr angerechnet und die bisherige Verpflichtung, ab dem 25. Lebensjahr die eigenen Eltern auf Unterhalt zu klagen, entfällt. Auch Pflegegeld darf bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden. Für Alleinerziehende werden erstmals verpflichtende, bundesweit einheitliche Zuschläge eingeführt.

Gute Arbeit ist der beste Weg aus der Armut

Ein zentraler Schwerpunkt der Reform ist die stärkere Verbindung von Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Denn der beste Weg aus der Armut ist gute, existenzsichernde Arbeit. Für arbeitsfähige Menschen, die bisher keinen ausreichenden Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, wird ein neues Stufenmodell geschaffen. Dieses verbindet einen Basisbetrag mit zusätzlichen Leistungen für Integrationsbemühungen und einer gezielten Unterstützung beim Einstieg in Beschäftigung.

Konkret ist für arbeitsfähige Erwachsene ein Basisbetrag von 1.016 Euro für österreichische Staatsbürger*innen und 861 Euro für Drittstaatsangehörige vorgesehen. Letztere können durch nachgewiesene Integrationsschritte, etwa Deutschkenntnisse und Wertevermittlung, einen Zuschlag von 155 Euro erhalten. Wer die Voraussetzungen bereits erfüllt, erhält den höheren Betrag von Beginn an. Ansonsten ist eine viermonatige Beobachtungsphase vorgesehen.

Die volle Sozialhilfe von derzeit 1.230 Euro monatlich kann erreicht werden, wenn bereits mindestens 26 Wochen vollversicherungspflichtig gearbeitet wurde – bei unter 25-Jährigen reichen 13 Wochen – oder entsprechende qualifizierte AMS-Schulungen absolviert werden.

Fördern und Fordern: Leistung und Einsatz müssen sich lohnen

Wer arbeiten kann, soll rascher Zugang zu Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigung bekommen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass ausreichend Kursangebote zur Verfügung stehen und niemand Nachteile erleidet, weil entsprechende Angebote fehlen. Ein wichtiger Grundsatz lautet: Leistung und Einsatz müssen sich lohnen. Deshalb werden auch die Zuverdienstmöglichkeiten neu geregelt. Bei geringfügiger Beschäftigung können zum Basisbetrag von 1.016 Euro bis zu 214 Euro dazuverdient werden. Für weiteres Erwerbseinkommen ist ein anrechnungsfreier Anteil von 35 Prozent vorgesehen. Damit sollen erste Schritte zurück in den Arbeitsmarkt erleichtert und zusätzliche finanzielle Anreize für Beschäftigung geschaffen werden.

Dabei gilt das Prinzip Fördern und Fordern. Wer Unterstützung erhält, muss bereit sein, angebotene Chancen zu nutzen. Gleichzeitig muss der Staat dafür sorgen, dass entsprechende Bildungs-, Integrations- und Qualifizierungsangebote tatsächlich zur Verfügung stehen. Klare Verpflichtungen und echte Chancen gehören für die SPÖ untrennbar zusammen. „Es gilt: Wer arbeiten kann, soll durch Arbeit aus der Armut herauskommen können. Wer trotz Arbeit wenig verdient, soll Unterstützung bekommen. Und wer nicht arbeiten kann, wird verlässlich abgesichert“, so Schumann.

Einheitliche Regeln und faire Chancen für jedes Kind

Ein besonderes Anliegen ist der Sozialdemokratie die Unterstützung von Kindern. Denn klar ist, dass kein Kind wegen des Einkommens seiner Eltern zurückgelassen werden darf. Deshalb werden mit der Sozialhilfe NEU einheitlichere Leistungen für Kinder geschaffen. Bundesweite Mindest- und Höchstsätze sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Für ein Kind sind künftig 307 Euro monatlich vorgesehen. Bei mehreren Kindern können die Bundesländer innerhalb eines festgelegten Rahmens entscheiden. Bei zwei Kindern beträgt der Mindestsatz rund 246 Euro pro Kind, bei drei Kindern 184,50 Euro und bei vier Kindern rund 154 Euro pro Kind. Für das fünfte und jedes weitere Kind sind 147 Euro vorgesehen. Zusätzlich können die Bundesländer Sachleistungen gewähren.

60 Millionen Euro für die Teilhabe von Kindern

Darüber hinaus setzt sich die SPÖ für zusätzliche Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen ein. Mit der geplanten Teilhabekarte stehen ab 2027 jährlich 60 Millionen Euro für Kinder aus Familien zur Verfügung, deren Einkommen knapp über der Sozialhilfegrenze liegt. Damit soll der Zugang zu Schul- und Sportartikeln, Lernunterstützung sowie Ferien- und Freizeitangeboten erleichtert werden. Denn jedes Kind verdient faire Chancen – unabhängig vom Geldbörsel der Eltern.

Ein Sozialstaat, der schützt und Perspektiven eröffnet

Mit der Sozialhilfe NEU verbindet die SPÖ soziale Sicherheit mit klaren Regeln und neuen Chancen. Die Reform soll sicherstellen, dass Menschen in Not Unterstützung bekommen, Kinder faire Zukunftschancen haben und erwerbsfähige Menschen auf ihrem Weg zurück in Beschäftigung begleitet werden. Gleichzeitig werden mit den neuen bundeseinheitlichen Vorgaben bisherige Unterschiede und rechtliche Unsicherheiten bei der Sozialhilfe beseitigt.

Für die SPÖ ist klar: Ein starker Sozialstaat lässt niemanden im Stich. Er schützt Menschen vor Armut, eröffnet Perspektiven und sorgt dafür, dass sich Arbeit lohnt.

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