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Sporrer: „Frauen im Chefsessel machen Unternehmen erfolgreicher“

10.12.2025

Die Bundesregierung will den Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen auf 40 Prozent erhöhen. Die im Ministerrat beschlossene Regelung, mit der die „Women on Boards“-Richtlinie der EU umgesetzt wird, tritt im Juni 2026 in Kraft. „Das Ziel ist eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in der Unternehmensführung. Das fördert nicht nur die Gleichstellung, sondern macht Unternehmen auch wirtschaftlich erfolgreicher“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer.

Die Bundesregierung will den Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen auf 40 Prozent erhöhen. Die im Ministerrat beschlossene Regelung, mit der die „Women on Boards“-Richtlinie der EU umgesetzt wird, tritt im Juni 2026 in Kraft. „Das Ziel ist eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in der Unternehmensführung. Das fördert nicht nur die Gleichstellung, sondern macht Unternehmen auch wirtschaftlich erfolgreicher“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer.

Österreich setzt seit 2018 mit dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ein starkes und wirksames Quotenmodell durch. Der Anteil an Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter österreichischer Gesellschaften beträgt derzeit rund 32 Prozent und soll durch die Umsetzung der „Women on Boards“-Richtlinie weiter gesteigert werden.  „Der öffentliche Dienst hat es vorgemacht, die Quote wirkt!“, sagt Justizministerin Anna Sporrer. Deshalb müsse jetzt auch in anderen Bereich aufgeschlossen werden. „Ein Blick in die Führungsetagen heimischer und europäischer Unternehmen zeigt, dass nach wie vor die Männer das Sagen haben. Ohne verbindliche Maßnahmen und Sanktionen kommen wir viel zu langsam voran. Deshalb sorgen wir jetzt für eine 40-Prozent-Quotenregelung in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen“, so Sporrer.

Sporrer: 40-Prozent-Quote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen kommt

In Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen müssen künftig beide Geschlechter mindestens 40 Prozent erreichen. Und es werden klare Konsequenzen gezogen: Wer die Quote missachtet, verliert den Sitz. Der „leere Sessel“ verhindert eine Umgehung. Mit spiegelgleichen Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz wird eine einheitliche Rechtslage für die Entsendung von Arbeitnehmer-Vertreter*innen geschaffen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Der Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften muss zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern bestehen.
  • Eine quotenwidrige Wahl oder Entsendung ist nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben also unbesetzt („leerer Sessel“).
  • Die Geschlechterquote soll bei allen ab dem 30. Juni 2026 erfolgenden Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat zu beachten sein.
  • Es wird eine Monitoringstelle im Frauenministerium eingerichtet.

Höherer Frauenanteil bringt wirtschaftliche Vorteile

Klar ist: Für echte Gleichstellung reicht eine Quote nicht aus. Es geht um mehr als nur um Quotenregelungen in den obersten Führungsetagen eines Unternehmens. Die Förderung von Frauen muss bereits in den mittleren Ebenen ansetzen, um die gläserne Decke zu durchbrechen, vor allem in technischen Berufssparten. Denn der Zusammenhang zwischen gemischten Führungsteams und wirtschaftlichem Erfolg ist mittlerweile auch wissenschaftlich belegt – zuletzt hatte bspw. eine Studie der Österreichischen Nationalbank dargelegt, dass ein höherer Frauenanteil im Aufsichtsrat die Profitabilität steigert, das Risikoprofil verbessert, die Marktbewertung erhöht und nachhaltiges Wachstum von Unternehmen fördert.

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