Vor dem „Dick-Pic“-Verbot waren viele Frauen und Mädchen den für sie abstoßenden Zusendungen ausgesetzt. Das Verbot ermöglicht es den Betroffenen, sich gegen solche Übergriffe in die sexuelle Selbstbestimmung zu wehren, und wirkt präventiv, indem potenziellen Tätern klare Grenzen aufgezeigt werden. „Das Verbot ermutigt Frauen, sich gegen Übergriffe zu wehren. Die Effektivität des Verbots bemisst sich aber nicht allein an der Anzahl der Verurteilungen. Auch diversionelle Erledigungen zeigen, dass Täter Verantwortung übernehmen, wenn sie mit ihrem Verhalten konfrontiert werden“, so Justizministerin Anna Sporrer.
Seit Inkrafttreten des „Dick-Pic“-Verbots gab es 288 Strafverfahren. Dabei kam es zu 14 Schuldsprüchen und 37 diversionellen Erledigungen. 52 Ermittlungsverfahren wurden abgebrochen, da die Täter nicht ausgeforscht werden konnten. In weiteren Fällen kam es zu Einstellungen, auch aufgrund von Beweisproblemen, oder zur Übernahme der Strafverfolgung durch ausländische Strafverfolgungsbehörden.
Der Kampf gegen digitale Gewalt bleibt ein Schwerpunkt der Justizpolitik von Anna Sporrer. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr ein umfangreiches Maßnahmenbündel beschlossen, das Schritt für Schritt umgesetzt wird. Derzeit werden im Rahmen der Evaluierung des Sexualstrafrechts neue Strafbestimmungen gegen KI-generierte sexualisierte Deepfakes und den Besitz von Vergewaltigungsvideos geprüft.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung setzt das Justizministerium auf Sensibilisierung und Fortbildung. Ein mehrteiliges Curriculum Gewaltschutz für Staatsanwält*innen und Strafrichter*innen startet erstmals Anfang 2027.