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Hitzeschutzverordnung: Ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz

19.06.2026

Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals klare, verpflichtende Regeln zum Schutz von Arbeitnehmer*innen, die im Freien arbeiten, vor großer Hitze. „Mit der Hitzeschutzverordnung ist uns ein großer Erfolg und ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz gelungen“, freut sich SPÖ-Arbeitsministerin Korinna Schumann.

 

Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals klare, verpflichtende Regeln zum Schutz von Arbeitnehmer*innen, die im Freien arbeiten, vor großer Hitze. „Mit der Hitzeschutzverordnung ist uns ein großer Erfolg und ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz gelungen“, freut sich SPÖ-Arbeitsministerin Korinna Schumann.

 

Hohe Temperaturen im Sommer sind besonders für Menschen, die im Freien arbeiten, eine große gesundheitliche Belastung. UV-Strahlung kann besonders Haut und Augen schädigen. Auch die Konzentration der Beschäftigten lässt unter diesen erschwerten Bedingungen oft nach, was das Unfallrisiko erhöht. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt erstmals eine eigene Hitzeschutzverordnung gibt – ein großer Erfolg der SPÖ und ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz.

Für wen gilt die Hitzeschutzverordnung?

Die SPÖ hat erkämpft, dass Arbeitnehmer*innen, die Hitze oder UV-Strahlung besonders stark ausgesetzt sind (z.B. auf Baustellen), durch klare Regeln geschützt werden. „Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals für sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog für jeden Hitzearbeitsplatz im Freien“, sagt Arbeitsministerin Korinna Schumann.

Wann und bei welchen Temperaturen gilt die Hitzeschutzverordnung?

Die Hitzeschutzverordnung ist am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten und gilt, wenn die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 – also 30 bis 34°C –ausweist.

Ist die Hitzeschutzverordnung verpflichtend?

Arbeitgeber*innen müssen einen Hitzeschutzplan erstellen, der klar definierte und verpflichtende Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz (Hitzeschutzplan) enthält – und der bei großer Hitze verpflichtend umgesetzt werden muss. Im Vordergrund steht die Gefahrenvermeidung – ist das nicht oder nur eingeschränkt möglich, sollen technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen (Beschattung, Tätigkeitswechsel, Sonnenschutzcreme) getroffen werden. Die neuen Regeln sind Pflicht für Arbeitgeber*innen!

Was müssen Arbeitgeber*innen machen, wenn es mehr als 30 Grad hat?

Wenn es beim Arbeiten im Freien sehr heiß ist, müssen Arbeitgeber*innen ihre Arbeitskräfte schützen:

  • Arbeiten, wenn möglich, zu weniger heißen Tageszeiten
  • Schatten auf den Arbeitsplätzen, Wasservernebelung
  • Tätigkeitswechsel, Verlagerung der Arbeit in den Schatten
  • Leichte Kleidung, Kopfschutz, Sonnenschutzcreme
  • Gratis Trinkwasser muss zur Verfügung gestellt werden
  • Kühlung oder Klimatisierung in Kran-Kabinen und Fahrzeugkabinen (z.B. Bagger)

Klicke auf dieses Vorschaubild, um dir den Hitzeschutz-Flyer herunterzuladen.

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