Mit 20. August 2026 gelten strengere Regeln für den Umgang mit Nikotinprodukten. Erstmals fallen auch tabakfreie Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher und Nikotinschnupfpulver unter das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz. Auch nikotinfreie Produkte, die Tabak- oder Nikotinerzeugnisse nachahmen, werden von den neuen Bestimmungen erfasst. Für SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sind „die neuen Regeln ein großer Schritt in der Gesundheitspolitik, der vor allem dem Jugendschutz Rechnung trägt“.
Mit 20. August 2026 gelten strengere Regeln für den Umgang mit Nikotinprodukten. Erstmals fallen auch tabakfreie Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher und Nikotinschnupfpulver unter das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz. Auch nikotinfreie Produkte, die Tabak- oder Nikotinerzeugnisse nachahmen, werden von den neuen Bestimmungen erfasst. Für SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sind „die neuen Regeln ein großer Schritt in der Gesundheitspolitik, der vor allem dem Jugendschutz Rechnung trägt“.
Auf öffentlichen Spielplätzen gilt ab sofort ein Verbot, Zigarettenstummel sowie Abfälle von Tabak- und ähnlichen Nikotinprodukten wegzuwerfen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen, bei Wiederholung mit bis zu 2.000 Euro. „Auf Spielplätzen haben Zigarettenstummel und andere Nikotinprodukte nichts verloren. Mit dem neuen Verbot schaffen wir hier mehr Sicherheit für unsere Kinder“, so SPÖ-Staatssekretärin Königsberger-Ludwig.
Gerade weil neue Nikotinprodukte oft modern und harmlos wirken, können sie insbesondere bei Jugendlichen die Hemmschwelle zum ersten Konsum herabsetzen. „Wir sehen klar, dass mit neuen Nikotinprodukten gezielt junge Menschen angesprochen werden. Genau deshalb braucht es Verantwortung und klare Regeln – nicht nur aus Prinzip, sondern weil es um die Gesundheit junger Menschen geht“, sagt die SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
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