Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf für das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung geschickt. Damit wird es erstmals klare Regeln für den Zugang von Kindern zu bestimmten Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat geben. Junge Menschen werden besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum geschützt. SPÖ-Vorsitzender, Vizekanzler Andreas Babler betonte beim Sommerministerrat: „Das ist eine gute Nachricht für die Kinder, Eltern und Schulen in diesem Land. Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden.“
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf für das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung geschickt. Damit wird es erstmals klare Regeln für den Zugang von Kindern zu bestimmten Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat geben. Junge Menschen werden besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum geschützt. SPÖ-Vorsitzender, Vizekanzler Andreas Babler betonte beim Sommerministerrat: „Das ist eine gute Nachricht für die Kinder, Eltern und Schulen in diesem Land. Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden.“
Laut Studien zeigt jedes vierte Kind suchtähnliches Smartphone-Verhalten. Die möglichen Folgen: Angststörungen, Depressionen und beeinträchtigte Gehirnentwicklung. Das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige – eine Initiative von Vizekanzler Andreas Babler – schützt Kinder vor diesen negativen Auswirkungen. Babler stellt klar: „Was wir unseren Kindern in der analogen Welt nicht zumuten, sollten wir in der digitalen Welt auch nicht zulassen. Unsere Kinder sollen gut behütet aufwachsen können.“
Das Social-Media-Verbot betrifft Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Die Altersgrenze von 14 hat den Vorteil, dass sie mit den Regelungen anderer Jugendschutzgesetze übereinstimmt. Die Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von Social Media wird von der Bundesregierung weiterhin unterstützt.
Das Social-Media-Verbot gilt u. a. für TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Plattformen zum einfachen Austausch wie WhatsApp sind davon nicht betroffen. Plattformen müssen Inhalte derzeit nicht kontrollieren und problematische Inhalte erst entfernen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Was sie hingegen kontrollieren können, sind die von ihnen programmierten Funktionen, die genau diese Inhalte an Jugendliche ausspielen. Wir zielen daher auf die Funktionen der einzelnen Plattformen ab: Funktionen, die überwiegend Inhalte von fremden Personen zeigen, automatisch und unendlich Videos anzeigen oder Kontaktaufnahmen von Fremden erlauben, werden für unter 14-Jährige künftig nicht mehr zugänglich sein.
Die Altersprüfung erfolgt über ein Altersverifikationssystem. Der Plattform wird nur bestätigt, ob eine Person die erforderliche Altersgrenze erreicht hat. Wir stellen sicher, dass die Daten der Kinder sicher sind und die Plattformen nicht über ihre Daten verfügen. Das Gesetz wird nicht vorschreiben, welche Methoden für die Altersverifikation verwendet werden sollen. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein.
Einmal wird man sich verifizieren müssen, damit die Plattformen wissen, dass man über 14 Jahre alt ist. Für den Schutz unserer Kinder darf uns dieser Schritt nicht zu viel sein.
Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. „Wir setzen bei jenen an, die auf der Jagd nach mehr Profit jedes Opfer in Kauf nehmen und aus der Verletzlichkeit von Kindern ein Geschäftsmodell machen“, sagt Vizekanzler Andreas Babler.
Das Gesetz ist in Begutachtung und die EU-Kommission prüft zeitgleich das Gesetzesvorhaben. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten können.
Vor allem junge Menschen informieren sich heute primär über Plattformen, während klassische Medien immer weniger junge Menschen erreichen. Auf den Social-Media-Plattformen verschwimmen Journalismus, Aktivismus und Desinformation. Medienkompetenz ist deshalb wichtig für junge Menschen und für eine starke Demokratie. Die Bundesregierung unterstützt Qualitätsjournalismus und Medienbildung in der Schule bereits ab der Unterstufe sowie mit einem eigenen Schulfach „Medien und Demokratie“ ab der Oberstufe. Außerdem sollen innovative journalistische Jugendformate besonders gefördert werden.
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