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SPÖ will Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit vorantreiben

10.05.2026

Rund jede zweite Frau arbeitet in Österreich Teilzeit – viele von ihnen würden aber gerne mehr arbeiten. SPÖ-Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann will in der Regierung deshalb ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit vorantreiben. Für SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz ist es „gut und richtig, dass es künftig einen klar geregelten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit geben soll“. In Zusammenhang damit braucht es auch den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. Erfreulich ist für Schatz deshalb auch, dass sich die Regierung bei den Verhandlungen zum Doppelbudget bereits auf den Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt hat.

Rund jede zweite Frau arbeitet in Österreich Teilzeit – viele von ihnen würden aber gerne mehr arbeiten. SPÖ-Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann will in der Regierung deshalb ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit vorantreiben. Für SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz ist es „gut und richtig, dass es künftig einen klar geregelten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit geben soll“. In Zusammenhang damit braucht es auch den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. Erfreulich ist für Schatz deshalb auch, dass sich die Regierung bei den Verhandlungen zum Doppelbudget bereits auf den Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt hat.

„Ich setze mich für ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenerhöhung ein und will die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeit weiterentwickeln. Menschen, die mehr arbeiten möchten, brauchen bessere und verbindlichere Möglichkeiten.“, so SPÖ-Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, sollen künftig einen klar geregelten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit erhalten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. „Durch den Spielraum der Unternehmen infolge der geplanten Lohnnebenkostensenkung sollte auch das gesetzlich verankerte Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit spätestens bis 2028 möglich sein“, so Schumann.

Warum muss auch die Kinderbetreuung ausgebaut werden?

SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz verweist darauf, dass in Österreich rund jede zweite Frau in Teilzeit arbeitet, dies aber oft keine freie Entscheidung ist – bei 60 Prozent der Frauen in Teilzeit (Altersgruppe 25 bis 49 Jahre, Eurostat) ist es eine Frage der Rahmenbedingungen, etwa wegen fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen. Neben einem Recht auf Stundenaufstockung braucht es deshalb allen voran auch den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen.

„Rund jede zweite Frau in Österreich arbeitet in Teilzeit. Viele haben gar keine andere Wahl, weil es z.B. nicht genug Kinderbetreuungseinrichtungen gibt oder die Öffnungszeiten unzureichend sind. Erfreulich ist deshalb auch, dass sich die Regierung mit SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann trotz angespannter finanzieller Lage bei den Verhandlungen zum Doppelbudget darauf geeinigt hat, Betreuungsplätze auszubauen und Öffnungszeiten zu verbessern. Nur so schaffen wir echte Wahlfreiheit“, so die SPÖ-Frauensprecherin, die darauf verweist, dass im Regierungsprogramm auch das zweite verpflichtende und kostenlose Kindergartenjahr vorgesehen ist, für das sich die SPÖ erfolgreich eingesetzt hat.

Leisten Teilzeitkräfte nicht schon jetzt regelmäßig mehr Stunden?

Ja, Teilzeitkräfte leisten schon jetzt regelmäßig mehr Stunden. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann verweist auf aktuelle arbeitsmarktpolitische Analysen: Diese zeigen, dass rund 150.000 Teilzeitbeschäftigte in Österreich regelmäßig mehr Stunden arbeiten, als vertraglich vorgesehen ist. Gleichzeitig konzentriert sich diese Entwicklung stark auf bestimmte Branchen, etwa das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel und den Bereich Erziehung und Unterricht. „Gerade in diesen Bereichen werden zudem überdurchschnittlich viele Stellen nur in Teilzeit ausgeschrieben“, so Schumann.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit hätte daher auch eine strukturelle Verteilungswirkung am Arbeitsmarkt: 2025 wurden 170 Millionen Über- oder Mehrstunden geleistet, „also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen, während jede siebente teilzeitbeschäftigte Person ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würde“, so Schumann. Ein besserer rechtlicher Rahmen könnte dazu beitragen, diese Ungleichgewichte gezielter auszugleichen.

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