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Verbot von Greenwashing kommt

24.06.2026

Ab September ist Greenwashing verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren – also täuschenden und unfairen – Wettbewerb wird verschärft, um gegen Greenwashing und Konsument*innen-Täuschung vorzugehen. Unternehmen dürfen ihre Produkte dann nicht mehr mit „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ bewerben, wenn sie das nicht belegen können. SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr betont: „Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein!“

Ab September ist Greenwashing verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren – also täuschenden und unfairen – Wettbewerb wird verschärft, um gegen Greenwashing und Konsument*innen-Täuschung vorzugehen. Unternehmen dürfen ihre Produkte dann nicht mehr mit „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ bewerben, wenn sie das nicht belegen können. SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr betont: „Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein!“

Greenwashing bedeutet, dass sich Unternehmen umweltfreundlicher und nachhaltiger darstellen, als sie es tatsächlich sind. Das Verbot von Greenwashing bringt Konsument*innen mehr Transparenz und Sicherheit. „Oft kaufen Menschen ein Produkt, weil es als nachhaltig beworben wird. In vielen Fällen stimmt das aber nicht und die Unternehmen täuschen ihre Kund*innen. Damit ist nun Schluss: Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein!“, sagt SPÖ-Klubvize Julia Herr.

Was ändert sich durch das Greenwashing-Verbot?

Unternehmen wird künftig strenger auf die Finger geschaut, wenn sie sich oder ihre Produkte als nachhaltig bewerben.

  • Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht mit „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ bewerben, wenn sie das nicht belegen können.
  • „Nachhaltigkeitssiegel“ auf Produkten sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie zertifiziert wurden.
  • Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht mit „klimaneutral“ bewerben, wenn sie ihre Treibhausgasemissionen nur kompensieren.

Was wird durch die Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb für die Konsument*innen besser?

  • Unternehmen dürfen keine Ware mehr anbieten, wenn sie wissen, dass diese einen „Selbstzerstörungsmechanismus“ eingebaut hat („geplante Obsoleszenz“ – das heißt, ein Produkt wird so gebaut oder programmiert, dass es kaputtgeht, obwohl es eigentlich länger halten könnte)
  • Falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten.
  • Gesetzliche Mindeststandards – etwa die Einhaltung von Grenzwerten oder Sicherheitsregeln – dürfen nicht als Besonderheit beworben werden.
  • Unternehmen dürfen nicht mehr mit Eigenschaften von Produkten werben, die sowieso selbstverständlich sind (z.B. „glutenfreies Wasser“ oder „plastikfreies Papier“).

Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen das Greenwashing-Verbot verstößt?

Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit bis zu 4 Prozent seines Jahresumsatzes bestraft werden. „Wer seine Kund*innen bewusst täuscht, muss künftig hohe Strafen zahlen. Nach dem Motto ‚Wer trickst, verliert‘ stärken wir die Konsument*innen und schützen alle ehrlichen Unternehmen und die Umwelt!“, so Herr.

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