Die Bundesregierung hat vor Kurzem das Klimagesetz in Begutachtung geschickt. Um das Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen, ist viel zu tun. „Es braucht konkrete Umsetzungsschritte und einen klaren Fahrplan für die einzelnen Sektoren“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer. Oberste Priorität hat dabei die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Österreich setzt auf mehr Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie. Gleichzeitig gibt es industrielle Prozesse, bei denen CO2-Emissionen nicht vollständig vermieden werden können – etwa in der Zement- oder keramischen Industrie.
Genau hier setzt Carbon Capture and Storage, kurz CCS, an. Dabei wird CO2 abgeschieden, verdichtet und dauerhaft tief im Boden gespeichert, statt in die Atmosphäre zu gelangen. Mit der Aufhebung des bisherigen Speicherverbots schafft die Bundesregierung nun einen klaren und strengen gesetzlichen Rahmen für diese Technologie. „Die Speicherung von Treibhausgas ist eine Ergänzung im Klimaschutz und kein Ersatz für Maßnahmen zur Klimaneutralität. Wir wollen an erster Stelle auf CO2-Vermeidung, auf mehr Energieeffizienz und auf den Ausbau erneuerbarer Energien setzen“, so Marterbauer, in dessen Ressort auch der Bergbau fällt.
Die Speicherung wird nur dort ermöglicht, wo CO2-Neutralität aufgrund von Prozessemissionen nicht oder nur schwer erreichbar ist. Gleichzeitig sind Sicherheit, dauerhafte Speicherung und Umweltverträglichkeit nach hohen wissenschaftlichen und regulatorischen Standards gewährleistet. Der Einsatz wird außerdem klar begrenzt: Die geologische Speicherung von CO2 darf maximal fünf Prozent der in Österreich ausgestoßenen Emissionen umfassen.
Für Marterbauer ist klar, dass Klimaschutz und eine erfolgreiche Industriepolitik zusammengehören. „Jene Länder, die am schnellsten klimaneutral sind, werden wirtschaftlich am erfolgreichsten sein“, so der Finanzminister.
Der zweite wichtige Schritt ist die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G). Lange und komplizierte Verfahren haben wichtige Projekte in der Vergangenheit immer wieder verzögert. Gerade beim Ausbau erneuerbarer Energie ist das ein Problem: Bei Windkraftprojekten haben Verfahren mitunter so lange gedauert, dass ursprünglich vorgesehene technische Bauteile nicht mehr verfügbar waren.
Die UVP-G-Novelle soll Verfahren einfacher, schneller und rechtssicherer machen. Klarere Regeln reduzieren den Verwaltungsaufwand, ein einheitliches Genehmigungsverfahren soll Verfahren um rund drei Monate verkürzen. Besonders wichtig: Der Ausbau erneuerbarer Energie und wichtiger Infrastruktur soll nicht unnötig verzögert werden. Beschwerden müssen künftig konkret begründet werden – allgemeine Einwände reichen nicht mehr aus.
Mit der UVP-Novelle schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, Windkraft und andere erneuerbare Energie rascher auszubauen. Gleichzeitig wird es erstmals einen eigenen UVP-Tatbestand für große Rechenzentren geben. Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 100 Megawatt müssen künftig auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden, in besonders schutzwürdigen Gebieten bereits ab 50 Megawatt. Für SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr ist das ein wichtiger Schritt: „Es kann nicht sein, dass kleine Windkraftprojekte streng geprüft werden, riesige Server-Hallen auf der grünen Wiese aber nicht. Damit räumen wir jetzt auf.“ So sorgt das neue Gesetz dafür, dass beim Bau großer Rechenzentren auf Mensch und Natur Rücksicht genommen wird.