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Sporrer: „Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen Land verlassen!“

24.06.2026

Die Bundesregierung hat im Ministerrat die Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Zentral an der Reform: Die Außerlandesbringung ausländischer Straftäter wird deutlich vereinfacht. „Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer.

 

Die Bundesregierung hat im Ministerrat die Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Zentral an der Reform: Die Außerlandesbringung ausländischer Straftäter wird deutlich vereinfacht. „Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer.

 

Die österreichischen Justizanstalten stehen seit langem unter großem Druck. Steigende Insassenzahlen führen das System an seine Belastungsgrenze. Derzeit sind die Haftanstalten zu 108 Prozent belegt – der Überbelag beträgt 8 Prozent. „Unsere Justizanstalten brauchen spürbare Maßnahmen, denn die Belastung für die Beschäftigten vor Ort ist nicht mehr tragbar“, so SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. Mit der Strafvollzugs-Reform setzt Sporrer einen wichtigen Schritt, um die österreichischen Haftanstalten und die Beschäftigten im Justizvollzug zu entlasten.

Wie können ausländische Kriminelle in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden?

Mit der Gesetzesnovelle fällt die größte Hürde bei der Rückführung ausländischer Krimineller. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung in das Herkunftsland oft am Veto der Betroffenen. Künftig gilt: Wenn ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot gilt, kann die Person nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne deren Zustimmung außer Landes gebracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Das Justizministerium rechnet durch diese Neuerung mit einer Entlastung der Justizanstalten von rund 300 Personen pro Jahr.

Wird die „Haft in der Heimat“ ausgebaut?

Bereits im Vorjahr gelang mit 208 Überstellungen ein historischer Höchstwert bei der „Haft in der Heimat“. Die Bundesregierung baut dieses Erfolgsmodell jetzt konsequent aus. Bürokratische Hindernisse werden abgebaut, um die Chance zu erhöhen, dass ausländische Strafgefangene ihre Haftstrafen tatsächlich in ihren Heimatstaaten absitzen müssen und nicht den österreichischen Strafvollzug belasten.

Darüber hinaus verwies Justizministern Anna Sporrer auf zahlreiche Maßnahmen, die österreichische Justizanstalten entlasten. Bereits letztes Jahr wurde die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrestes beschlossen. Zusätzlich wird Sporrer eine Arbeitsgruppe mit Expert*innen ins Leben rufen, um Verbesserungen im Jugendstrafbereich wie etwa den Ausbau gemeinnütziger Arbeit zu forcieren.

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