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StVG-Novelle: Straftäter werden abgeschoben, Justiz entlastet

14.10.2026

Die Novelle des Strafvollzugsgesetzes wurde im Nationalrat beschlossen. Zentral an der Reform: Ausländische Straftäter können deutlich einfacher außer Landes gebracht werden. „Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. „Die Abschiebung ausländischer Straftäter und ‚Haft in der Heimat‘ bringen eine notwendige Entlastung der Justizanstalten“, begrüßt auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim das Gesetzespaket, das am 1. November in Kraft treten soll. 

 

Die Novelle des Strafvollzugsgesetzes wurde im Nationalrat beschlossen. Zentral an der Reform: Ausländische Straftäter können deutlich einfacher außer Landes gebracht werden. „Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken“, betont SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. „Die Abschiebung ausländischer Straftäter und ‚Haft in der Heimat‘ bringen eine notwendige Entlastung der Justizanstalten“, begrüßt auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim das Gesetzespaket, das am 1. November in Kraft treten soll. 

 

Die österreichischen Justizanstalten stehen seit langem unter großem Druck. Ihre Auslastung liegt bei rund 108 Prozent. Die Vorgängerregierungen haben dieses Problem verschleppt. Die SPÖ in der Regierung greift ein, um die Gefängnisse zu entlasten. „Unsere Justizanstalten brauchen spürbare Maßnahmen, denn die Belastung für die Beschäftigten vor Ort ist nicht mehr tragbar“, so SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. Mit der Strafvollzugs-Reform hat Sporrer einen wichtigen Schritt gesetzt, um die österreichischen Haftanstalten und die Beschäftigten im Justizvollzug zu entlasten.

Was ändert sich mit der Novelle des Strafvollzugsgesetzes?

Das Gesetzespaket bzw. die Novelle des Strafvollzugsgesetzes enthält drei wesentliche Punkte:

  • Ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht können einfacher in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
  • „Haft in der Heimat“ wird vereinfacht und forciert.
  • Der Strafaufschub für Berufsausbildungen wird ausgeweitet.

Wie können ausländische Kriminelle in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden?

Mit der Gesetzesnovelle fällt die größte Hürde bei der Rückführung ausländischer Krimineller. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung in das Herkunftsland oft am Veto der Betroffenen. Ab 1. November gilt: Wenn ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot gilt, kann die Person nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne deren Zustimmung außer Landes gebracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Das Justizministerium rechnet durch diese Neuerung mit einer Entlastung der Justizanstalten von rund 300 Personen pro Jahr.

Wird die „Haft in der Heimat“ ausgebaut?

Bereits im Vorjahr gelang mit 208 Überstellungen ein historischer Höchstwert bei der „Haft in der Heimat“. Die Bundesregierung baut dieses Erfolgsmodell jetzt konsequent aus. Bürokratische Hindernisse werden abgebaut, um die Chance zu erhöhen, dass ausländische Strafgefangene ihre Haftstrafen tatsächlich in ihren Heimatstaaten absitzen müssen und nicht den österreichischen Strafvollzug belasten.

Wie wird der Strafaufschub ausgeweitet?

Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann der Haftantritt länger als ein Jahr aufgeschoben werden, damit Verurteilte eine laufende Lehre oder Ausbildung abschließen können. Diese „zweite Chance“ erleichtert die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft wesentlich. „Prävention und Resozialisierung sind die beste Entlastung“, ist SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim überzeugt.

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