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SPÖ in der Regierung

SPÖ geht konsequent gegen Rabatt-Schummeleien und unfaire Wettbewerbspraktiken vor

03.10.2025

Das SPÖ-geführte Sozialministerium hat eine Verbandsklage gegen den asiatischen Onlinehändler TEMU beauftragt, um manipulative Praktiken und die gezielte Irreführung von Konsument*innen zu unterbinden. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßt das konsequente Vorgehen von Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und betont: „Wer Konsument*innen in die Irre führt und den Markt mit Tricks unterwandert, hat bei uns keinen Platz.

Das SPÖ-geführte Sozialministerium hat eine Verbandsklage gegen den asiatischen Onlinehändler TEMU beauftragt, um manipulative Praktiken und die gezielte Irreführung von Konsument*innen zu unterbinden. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßt das konsequente Vorgehen von Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und betont: „Wer Konsument*innen in die Irre führt und den Markt mit Tricks unterwandert, hat bei uns keinen Platz.

TEMU lockt mit bunten Glücksspielen und verlockenden Scheinrabatten, aber am Ende zahlen die Konsument*innen drauf – das ist in Zeiten der Teuerung besonders schäbig. Die SPÖ in der Regierung setzt daher alle Hebel in Bewegung und geht konsequent gegen Rabatt-Schummeleien und unfaire Wettbewerbspraktiken vor. Die Verbandsklage gegen TEMU hat Signalwirkung und ist ein wichtiger Schritt für faire Bedingungen im Onlinehandel. „Wer trickst, verliert – das gilt auch für internationale Online-Ramschläden wie TEMU“, betont dazu Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Seltenheim: „Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln und Gesetze halten.“

„Wir schützen heimische Konsument*innen, unsere Unternehmen und Arbeitsplätze in Österreich. Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln und Gesetze halten – auch asiatische Onlinehändler wie TEMU. Niemand steht über dem Gesetz!“, so unser Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim, der betont: „Die Menschen haben ein Recht auf klare Informationen und ehrliche Angebote – online genauso wie im Laden nebenan.“

Konkret richtet sich die Klage gegen manipulative Praktiken wie sogenannte „Dark Patterns“, durch die Nutzer*innen mit vermeintlichen Gewinnspielen und irreführenden Rabattaktionen zu mehr Käufen und Datenfreigaben verleitet werden: „Wenn ein TEMU-Glücksrad den ‚Gewinn‘ eines 100-Euro-Gutscheins suggeriert, bedeutet das einen teuren Spießrutenlauf für Konsument*innen“, betont Seltenheim. Denn um den „Gewinn“ vollständig einzulösen, müssen dutzende Einkäufe innerhalb kürzester Zeit mit hohen Mindestbestellwerten getätigt werden. Dieser Abzocke von Konsument*innen sagen wir den Kampf an!

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